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Bitte schreibt unbedingt von einer @smail.uni-koeln.de-Adresse oder einer @uni-koeln.de-Adresse aus, wenn nichts anderes abgemacht wurde! Adressen, die nicht der uni-koeln-domain angehören, werden abgelehnt und Finanzangelegenheiten werden nicht über andere Server als den der UzK geleitet.

Was wird gefördert?

Die Qualität des Studiums aller Studierenden der Philosophischen Fakultät soll verbessert werden. Dazu  soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, …

  • … an Tagungen teilzunehmen.
  • Konferenzen zu besuchen und beispielsweise Bachelor- oder Masterarbeiten vorzustellen.
  • … auf Exkursionen zu bspw. besonderen Ausstellungen in Museen sich weiterzubilden.
  • … durch Workshops theoretische Studieninhalte durch praktische Anwendungen besser zu verstehen.
  • Seminare zum knüpfen neuer Kontakte innerhalb ihres Fachgebiets wahrnehmen zu können.

Die Planung solcher Events wird in den meisten Fällen von den jeweiligen Fachschaften durchgeführt. Die Verteilung des Budgets liegt im Ermessen der Fachschafts-Konferenz, auf welcher über Anträge abgestimmt wird.

Was wird nicht gefördert?

Das Studierendenbudget soll Veranstaltungen mit Studiengangsbezug unterstützen, dazu zählen jedoch nicht …

  • Pflichtexkursionen, die zum Erwerb von Credit Points notwendig sind.
  • Tutorien, welche in den Zuständigkeitsbereich der Institute fallen.
  • Feierlichkeiten der Fachschaften, wie bspw. Kneipentouren, Ersti-Frühstück oder Quizabende.

Was ist mit Tutorien?

In der Vergangenheit wurden auch Tutorien durch das Studierendenbudget mitfinanziert. Leider sind oft kleinere Institute finanziell nicht in der Lage gewesen, Tutorien aus eigenen Mitteln anzubieten. Solltet ihr und euer Institut davon betroffen sein, ist hier ein kurzer Handlungsfahrplan zu einer Übergangslösung:

  1. Sucht schriftlich und mündlich den Kontakt zu eurem Institut. Stellt klar, dass das betreffende Tutorium für beide Seiten wichtig ist und die Fachschaft und das Institut an einem Strang ziehen müssen. Die Vertiefung der Studieninhalte durch Tutorien liegt meistens gleichermaßen im Interesse des Instituts und der Studierenden, um den erfolgreichen Abschluss eines Moduls zu gewährleisten.
  2. Sollte hierbei keine Einigung gefunden werden, solltet ihr um eine schriftliche Stellungnahme des Instituts bitten.
  3. Sprecht eure Situation auf der nächsten FSK an. Welche Fachschaften sind noch betroffen und wie kann man sich zusammenschließen?
  4. Leitet euer Anliegen am besten in Zusammenarbeit mit weiteren betroffenen Fachschaften an den SpRat weiter. Der SpRat wird sich im Anschluss an den entsprechenden Schnittstellen mit dem Dekanat auseinandersetzen.
  5. Mit diesem “Beleg” eurer Bemühungen könnt ihr als Ausnahmefall einen Antrag an das Studierendenbudget stellen. Die endgültige Bewilligung eures Antrags liegt jedoch bei der anschließenden Abstimmung auf der FSK.

Eine Ausnahme hiervon stellen Tutorien dar, welche zum ersten Mal angeboten werden sollen. Hierbei gilt die Annahme, dass die Fachschaften die Notwendigkeit von freiwilligen Tutorien oft früher als die Institute sehen. Sollte das Tutorium allgemein gut unter den Studierenden angenommen werden, fällt die Zuständigkeit im weiteren Verlauf an das Institut.

Was muss ich beim Stellen eines Antrags beachten?

Das Studierendenbudget eines Haushaltsjahres ist begrenzt. Demnach gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Es ist also zu empfehlen, Anträge so früh wie möglich einzureichen. Dies geschieht am besten zu Beginn des Haushaltsjahres, kann aber bei guter Planung der Fachschaften auch früher geschehen.

  1. Füllt den Antrag auf Förderung aus dem Studierendenbudget aus und schickt ihn mit Nennung eurer Fachschaft mit eurer smail an studbudget-philSpamProtectionuni-koeln.de.
  2. Ladet nach Absprache mit des/der Studierendenbudget-Beauftragten euren Antrag in den Ordner der nächsten FSK-Sitzung (sciebo) unter Berücksichtigung der Fristen der Finanzordnung hoch.
  3. Nach erfolgreicher Abstimmung der FSK müsst ihr folgende Daten in Form einer .pdf in digitaler Form an studbudget-philSpamProtectionuni-koeln.de schicken:
    • Liste aller Teilnehmenden
    • Quittungen aller Kosten (Fahrt, Unterkunft, Eintritte…)
    • Abbuchungsnachweis (z.B. Kontoauszüge oder ein Screenshot aus eurem Online-Banking)
    • Kontodaten und Steuer-ID der Person, auf welche die Überweisung erfolgen soll
    • ggf. Teilnahmebescheinigungen
  4. Danach bekommt ihr die offiziellen Anträge der Uni ausgefüllt zum Kontrollieren der Daten und Unterschreiben zugesendet.
  5. Sendet die ausgefüllten Formulare bittet im Anschluss wieder per Mail zurück.
  6. Ab hier liegt seid ihr bis auf eventuelle Nachfragen “befreit”. In Zusammenarbeit mit dem Dekanat und der Buchhaltung wird die Erstattung an die angegebenen Konten in die Wege geleitet. Dies kann leider bis zu 6 Wochen dauern. Solltet ihr bis dahin keine weiteren Zeichen auf eurem Konto oder per Mail hören, könnt ihr euch gerne melden.

Infos zur Steuer-ID

Im Anschluss einer neuen Mitteilungsverordnung hat die UzK auch ihre Anträge angepasst. Da die Universität als öffentliche Einrichtung auch der Abgabenordnung folgen muss, ist die Angabe der Steuer-ID auf Anträgen auf Auslagenerstattung o.Ä. notwendig. Sollte die zahlende Person an der UzK zum Beispiel als SHK angestellt sein, muss die Steuer-ID nicht auf dem Antrag angegeben werden. Das liegt daran, dass diese mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der UzK bereits vorliegt.

Eure Steuer-ID wurde euch bereits als Kind/ im Jugenalter per Post zugeschickt und steht auch auf Lohnsteuerbescheinigungen oder einem Einkommenssteuerbescheid. Solltet ihr eure Steuer-ID nicht finden oder keinen sonstigen Zugang zu ihr haben, könnt ihr sie bei eurem örtlichen Finanzamt erfragen. Mehr Informationen dazu findet ihr hier.

Da dieses Verfahren erst seit kurzem gilt, werden aktuell noch weitere Fragen geklärt, um einen transparenten Prozess zu gewährleisten.