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Aktuelles

Neue Satzung

Am 20.01. wurde eine neue Satzung verabschiedet.

Die Fakultätsvertretung (FV) hat am 20.01.2025 eine neue Satzung für die Studierendenschaft der Philosophischen Fakultät verabschiedet. Die neue Satzung kann unter Downloads heruntergeladen werden. Sie ist einen Tag nach ihrer Veröffentlichung am 24.01. in Kraft getreten.

Am 31.01. wurde die Satzung durch das Studierendenparlament (StuPa) bestätigt und wird in der Folge auch auf dessen Website veröffentlicht. Die Zustimmung des StuPa war erforderlich aufgrund der Änderungen am Wahlmodus der FV-Vertreter:innen durch §§ 4, 17, 25. Die Änderungen werden erstmals bei den studentischen Wahlen im Wintersemester 2025 angewandt werden.

Hinweis: Bereits am 21.10.2024 wurde eine neue Finanzordnung verabschiedet. Diese kann ebenfalls unter Downloads heruntergeladen werden.

Übersicht

Über uns
Der Fakultätsrat (SpRat) ist das ausführende Organ der Studierendenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln. Er vertritt Studierende und Fachschaften sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität und koordiniert die studentische Selbstverwaltung. Außerdem bietet er Sprechstunden an, in welchen Rat suchende Studierende oder Fachschaften Unterstützung erhalten.
Termine/Sprechstunden
Zur besseren Terminkoordination und Übersicht bieten wir seit dem Sommersemester 2024 einen Online-Kalender an. Hierüber kannst du anstehende Termine von Fakultätsrat und Fachschaften nachschauen und dich für Sprechstunden anmelden.
Downloads
Hier findest du eine Übersicht über alle für die Fachschaftsarbeit wichtigen Downloads wie Formulare, Handreichungen, Satzungen und Ordnungen.
Fachschaften
Die Fachschaften vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber der Uni und organisieren eine Vielzahl von Veranstaltungen. Alle Studierende des jeweiligen Faches können mitarbeiten und sich einbringen, die Vorstände werden gewählt. Auf dieser Seite findest du eine Liste aller Fachschaften an der Philosophischen Fakultät.
Finanzen
Die Studierendenschaft der Universität zu Köln bildet nach dem Hochschulgesetz NRW eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Universität mit eigenen Haushaltsmitteln (HG § 53). Die Verantwortung für die Finanzen der Studierendenschaft der Philosophischen Fakultät obliegt der Finanzperson des Fakultsrates. Unter den Voraussetzungen der Finanzordnung können Fachschaften für Ausgaben im Interesse der Studierenden, die einen Bezug zum Fach oder zur PhilFak haben, Gelder beantragen.
Bescheinigungen
Bescheinigungen über euer Engagement für die Studierendenschaft der PhilFak könnt ihr bei uns erhalten. Hier gibt es alle Informationen.