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Senat

Der Senat ist das höchste beschlussfassenste Gremium an der Universität zu Köln. Im Gegensatz zu den Gremien Engere Fakultät und Fakultätsvertretung handelt der Senat Universitätsweit (die Anderen nur auf Fakultätsebene), ist durch allen Statusgruppen der Universität vertreten und bilden das Grundgerüst der demokratischen universitären Selbstverwaltung.

Er ist für die in § 22 Hochschulgesetz NRW aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  1. die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder
    des Rektorats;

  2. Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;

  3. Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt;

  4. Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1;

  5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Absatz 1a und des Hochschulvertrags nach § 6 Absatz 3, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Absatz 2 und 3, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der medizinischen Einrichtungen;

  6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

    (Auszug aus dem Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen, § 22 Senat, Seite 48, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, 16. September 2014)

Hierarchisch steht der Senat über den Engeren Fakultäten aller Fakultäten und prüft noch einmal alle Beschlüsse der Engeren Fakultäten, bestätigt diese oder lehnt sie ab. Über den Senat steht dann nur noch das Rektorat und der Hochschulrat, die beide keine Vertretung der universitären Statusgruppen aufweisen und in vielen Entscheidungen leider letztlich das Entscheidungsrecht besitzen. Dennoch ist die Arbeit der Studierendenvertreter*innen in dem Gremium des Senats sehr bedeutend und konnte in der Vergangenheit viele Entwicklungen für die Studierenden positiv beeinflussen.

Die Gruppe der Studierenden und die der anderen Mitglieder der Universität zu Köln führen ihre Wahlen unabhängig zu einander aus. Die studentischen Vertreter*innen des Senats werden von der Studierendenschaft der gesamten Universität für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Für die studierenden sind drei Sitze im Senat angedacht. Diese werden an die drei Listen mit den meisten Stimmen vergeben. Mit genug stimmen ist es auch möglich, dass eine Liste mehrere Sitze innehat. Die Person, die in der jeweiligen Liste die meisten Stimmen erhalten hat, wird eine von den drei Senator*innen.

Zu den stimmberechtigten Mitglieder des Senats gehören sechs Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, drei Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und drei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden.

Die studentischen Vertreter*innen von der Liste "DAS ORIGINAL - Liste von Fachschaften"

Die studentischen Senatorinnen der anderen Listen:


stud. iur. Pauline Maria Klein


stud. rer. nat. Senta Pineau


Wie weiteren Mitglieder aus der Gruppe der HochschullehrerInnen, der akademischen MitarbeiterInnen, der MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung die beratenden Mitglieder und der Protokollführung findest Du hier.