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Die Uni-Wahlen

Im Wintersemester kannst Du deine studentischen VertreterInnen, sowohl für die uniweiten, wie auch für die fakultätsweiten Gremien wählen. Das bedeutet, dass Du VertreterInnen in die universitären Gremien der Fakultätsvertretung, der Engeren Fakultät, den Senat, der Gleichstellungskommission, den SHK-Rat und dem Studierendenparlament wählst. Jedes dieser Gremien hat seine eigenen Aufgaben- und Wirkungsbereiche. Diese werden auf den weiteren Seiten ausführlicher erläutert.

Der SHK-Rat, die Fakultätsvertretung und die Engere Fakultät wird jeweils an der Fakultät gewählt. Dies bedeutet, dass nur eine Studentin oder ein Student der philosophischen Fakultät, diese Gremien für ihre Fakultät wählen und gewählt werden können. Der Gleichstellungsbeirat, das Studierendenparlament und der Senat wird Universitätsweit gewählt. Hier sind alle ordentlich eingeschriebene Studierende stimmberechtigt.

Die zu wählenden Studierenden treten in sogenannten Listen an. Diese Listen können verglichen werden mit verschiedene Parteien. Wir treten zu den Wahlen als die Liste "DAS ORIGINAL - Liste von Fachschaften" an. Dabei kandidieren wir nicht für alle Gremien, sondern nur für den SHK-Rat, die Fakultätsvertretung, der Engeren Fakultät, der Gleichstellungskommission und dem Senat an. Neben dem ORIGINAL treten noch weitere Listen an, z.T. Ableger von politischen Parteien und idiologisch motivierte Gruppierungen.