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Engere Fakultät

Die "Engere Fakultät" ist ein Gremium der universitären Selbstverwaltung (mit studentischer Mitbestimmung) und zwar das höchste beschlussfassende Gremium der jeweiligen Fakultät. Neben der/dem DekanIn sind dort neun Professoren, zwei Vertreter der wissenschaftlichen und ein Vertreter der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie drei Studierende vertreten.

Zu den Obliegenheiten der Erweiterten und Engere Fakultät gehören alle Obliegenheiten über die das Dekanat nicht alleine entscheiden darf. Hierzu gehören die Studienangelegenheiten und Finanzen, Berufungen und Ernennungen sowie die Verleihung des Promotionsrechts und der Ehrendoktorwürde bei der die Erweiterte Fakultät (alle Mitglieder der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer) Empfehlungen für die Engere Fakultät ausspricht, Besetzung neuer Lehrstellen und die Änderung der Prüfungsordnung.

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder der engeren Fakultät beläuft sich auf ein Jahr. Ein studentisches Mitglied darf zwei Mal wiedergewählt werden. Es wählen alle Mitglieder der Gruppe der Studierenden der jeweiligen Fakultät.

Was macht die Engere Fakultät?

Zu den monatlich stattfindenen Fakultätssitzungen kommt die Engere Fakultät zusammen und ist für die „grundsätzlichen Angelegenheiten“ zuständig. Darunter fallen beispielsweise Entscheidungen über die langfristige Entwicklung der Fakultät, was sich natürlich massiv auf die Lehre auswirkt. Außerdem in das Aufgabengebiet der EF fällt die Diskussion grundsätzlicher politischer Fragen, beispielsweise inwiefern Studiengebühren an der Fakultät verwendet werden sollen. Eine andere wichtige Zuständigkeit ist die Personalpolitik, zum Beispiel die Neu- und Wiederbesetzung von Stellen. Auch über die Zusammensetzung von Kommissionen stimmt die Engere Fakultät ab. Besonders in diesem Bereich möchten wir euch zur Zusammenarbeit motivieren.

Hierarchisch steht der Senat über den Engeren Fakultäten aller Fakultäten und prüft noch einmal alle Beschlüsse der Engeren Fakultäten, bestätigt diese oder lehnt sie ab. Über den Senat steht dann nur noch das Rektorat und der Hochschulrat, die beide keine Vertretung der universitären Statusgruppen aufweisen und in vielen Entscheidungen leider letztlich das Entscheidungsrecht besitzen. Dennoch ist die Arbeit der Studierendenvertreter*innen in dem Gremium der Engeren Fakultät sehr bedeutend und konnte in der Vergangenheit viele Entwicklungen für die Studierenden positiv beeinflussen.

Die Gruppe der Studierenden und die der anderen Mitglieder der Universität zu Köln führen ihre Wahlen unabhängig zu einander aus. Die studentischen Vertreter*innen der Engeren Fakultät werden von der Studierendenschaft der jeweiligen Fakultät für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Für die studierenden sind drei Sitze in der Engeren Fakultät angedacht. Diese werden an die drei Listen mit den meisten Stimmen vergeben. Mit genug stimmen ist es auch möglich, dass eine Liste mehrere Sitze innehat. Die Person, die in der jeweiligen Liste die meisten Stimmen erhalten hat, wird eine von den drei studentischen Mitglieder.

Um alle Fächer der Philosopischen Fakultät fachgerect vertreten zu könne, handeln die studentischen EF-Vertreter der Liste "DAS ORIGINAL - Liste von Fachschafter", nach dem Fachschaftsprinzip. Hierbei arbeiten die o.g. EF-Vertreter in enger Zusammenarbeit mt dem SpRat und den Fachschaften. Bei fachlichen Fragen werden die jeweiligen Fachschaften mit einbezogen und auf den Fachschaftenkonferenzen werden allgemeine Angelegenheiten besprochen und vergangenen Fackultätssitzungen nachbereitet.

Die studentischen Mitglieder


Der SprecherInnenrat (SpRat), der an der philosophischen Fakultät tätig ist und die Engere Fakultät sind zwei verschiedene Gremien. Der SpRat wird von den Fachschaften der philosophischen Fakultät, auf Fachschaftenkonferenz (FSK), im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung gewählt. Die studentischen Mitglieder der Engeren Fakultät werden zu den jährlichen Uni-Wahlen von allen Studierenden der philosophischen Fakultät gewählt.